IHK-Bildungszentrum Schwerin IHK-Bildungszentrum Schwerin
Aus- und Fortbildungs-Kompetenz in Mecklenburg
Ausbildung + Fortbildung + Umschulung - Bildungs-Kompetenz in Mecklenburg
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  • Schulung zur Vorbereitung Sachkundeprüfung "freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel" - Termine: 12. / 13.03.2012; Infos über Frau Schemath Tel. 0385 64578-272  [...mehr]



  • Upgrade-Schulung MS Office 2010 Wir planen mit Ihnen Ihre individuelle Schulung. Ihr Ansprechpartner: Frank Friebel, Tel. 0385 64578-313.  [...mehr]



  • Adobe Photoshop - Bildretusche, Farbkorrektur oder Scharfzeichnen im Workshop ab 06. März 2012. Infos und Anmeldung bei Frank Friebel Tel.0385 64578-313.  [...mehr]



  • Achtung Existenzgründer! Die neuen Termine für 2012 Info-VA und Seminare sind veröffentlicht! Infos und Anmeldung bei Frau Böttcher Tel. 0385 64578-161.  [...mehr]



  • Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/in (2) - startet am 21. März 2012 im IHK-Bildungszentrum in Schwerin-Süd.  [...mehr]



  • Geprüfte/r Berufspädagoge - die Fortbildung startet am 05. Sept 2012. Detaillierte Informationen und Anmeldung über Herrn Frank Friebel, Tel. 0385 64578-313.  [...mehr]



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  • Meisterakademie Mecklenburg - 17 verschiedene Lehrgänge mit bundesweit anerkannten IHK-Abschlüssen auf Master- und Bachelorniveau, mit Prüfung vor der IHK zu Schwerin  [...mehr]



  • Englisch für den Einzelhandel - Start am 20. Feb 2012, Details und Anmeldung bei Petra Schemath, Tel. 0385 64578-272 oder unter schemath@ihk-bz-sn.de  [...mehr]



  • Freie Ausbildungsplätze in unserer Region suchen oder anbieten können Sie ab sofort in unserer Lehrstellenbörse!  [...mehr]



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Meisterakademie Mecklenburg im IHK-Bildungszentrum Schwerin

Lehrstellenbörse des IHK-Bildungszentrums Schwerin
Wir sind Certqua - zertifiziert.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) PDF Drucken E-Mail

1. Vertragsgegenstand
Der/die Teilnehmer/in erhält Unterricht in der vereinbarten Bildungsmaßnahme (Seminaren/Lehrgängen/Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen). Nach der jeweiligen Bildungsmaßnahme erhält der/die Teilnehmer/-in eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat. Bei nicht erfolgreichem Abschluss des Seminars/Lehrganges hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung. Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung enden mit einer Prüfung der zuständigen IHK. Diese stellt nach erfolgreicher Prüfung ein Zeugnis aus.

2. Zahlungsverpflichtungen
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den Vereinbarungen der Anmeldung zur Bildungsmaßnahme (QM-Vordruck) bzw. des Weiterbildungsvertrages. Das Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungslegung soweit nicht anders vereinbart.

3. Durchführung des Unterrichts/Lehrganges
3.1 Beträgt die Teilnehmerzahl einer Bildungsmaßnahme zu Beginn weniger als 16, so ist das IHK-BZ Schwerin berechtigt, diese abzusagen. Sinkt die Teilnehmerzahl im Verlauf des Seminars/ Lehrganges unter 12, kann das IHK-BZ Schwerin diese mit einer entsprechenden anderen Bildungsmaßnahme zusammenlegen. Für Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung wird ein gesonderter Weiterbildungsvertrag abgeschlossen.

3.1.1 Bei Bildungsmaßnahmen im Sprachenbereich beträgt die Mindestteilnehmeranzahl 8. Sind zu Beginn dieser Bildungsmaßnahmen weniger als 8 Teilnehmer angemeldet, so ist das IHK-BZ Schwerin berechtigt, diese abzusagen bzw. die Anzahl der vorgesehenen Unterrichtsstunden bei Beibehaltung der Lehrgangskosten zu reduzieren.

3.2 Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Geräte pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.

3.3 Dem/der Teilnehmer/-in ist es untersagt, Softwareprodukte zu kopieren oder Datenträger zu entfernen. Bei Verstoß ist er in vollem Umfang schadenersatzpflichtig.

3.4 Befindet sich der/die Teilnehmer/-in bei Beendigung der Bildungsmaßnahme mit der Zahlung der Gebühren im Rückstand, ist das IHK-BZ Schwerin berechtigt, den Lehrgangsnachweis solange zurückzubehalten, bis alle Gebühren beglichen sind.

4. Vertragsabschluss, Rücktritt und Kündigung

4.1 Vertragsabschluss
Das IHK-BZ Schwerin behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen einem vom Bewerber vollständig ausgefüllten und mit den erforderlichen Unterschriften versehenen Antrag innerhalb von 14 Tagen nach dessen Eingang abzulehnen. Für die Rechtsfähigkeit dieser Erklärung reicht die Aufgabe per Post innerhalb der Frist aus.

4.2 Rücktritt
4.2.1 Bis eine Woche vor dem vereinbarten Beginn der Bildungsmaßnahme kann der/die zukünftige Teilnehmer/-in kostenfrei zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

4.2.2 Bei nicht erfolgter Rücktrittserklärung unter Einhaltung o. g. Frist erhebt das IHK-BZ Schwerin anteilig 25 % der Seminarkosten. Generell besteht für jeden unter das SGB II bzw. III fallenden Teilnehmer/-in bei Arbeitsaufnahme, sowie Nichtförderung ein kostenfreies Rücktrittsrecht.

4.3 Kündigung
4.3.1 Außerordentliche Kündigung (Teilnehmer/-in SGB II bzw. III) Hat der unter das SGB II bzw. III fallende Teilnehmer/-in rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit bzw. der ARGE den Antrag auf Förderung gestellt, kann er/sie an der Bildungsmaßnahme nur teilnehmen, wenn die Förderung bewilligt wird. Mit dem IHK-BZ Schwerin wird in einer gesonderten Vereinbarung schriftlich festgelegt, dass der/die Teilnehmer/-in bei Nichtförderung der Bildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit bzw. der ARGE ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zurücktreten kann. Eine außerordentliche Kündigung wird auch bei Arbeitsaufnahme eingeräumt.

4.3.2 Ordentliche Kündigung Die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme kann, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen, von beiden Seiten erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, danach jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate gekündigt werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Lehrgangsgebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Eventuell darüber hinaus gezahlte Gebühren werden erstattet. Das gesetzlich eingeräumte Recht der außerordentlichen Kündigung wird hiervon nicht berührt.

4.4 Das Kündigungsrecht des IHK-BZ Schwerin Das IHK-BZ Schwerin ist berechtigt, jederzeit zu kündigen, jedoch nur aus wichtigem Grund. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

4.4.1 Das Kopieren von Softwareprodukten sowie das Entfernen von Datenträgern.

4.4.2 Wiederholter Zahlungsverzug bzw. Zahlungsrückstand von zwei Monaten oder mit zwei Ratenzahlungen.

4.4.3 Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, der Ausbildungsobjekte usw.

4.4.4 Häufige Verspätung oder Abwesenheit des/der Teilnehmers/-in aus Gründen, die in seiner Person liegen.

4.4.5 Die permanente Störung des Unterrichts bzw. der Fortbildung.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Lehrgangsgebühr ist im Falle der außerordentlichen Kündigung durch das IHK-BZ Schwerin bis zu dem Zugang der Kündigungserklärung folgenden Monatsende zu zahlen. Eventuell überbezahlte Beträge werden nach Abzug evtl. bestehender Schadensersatzansprüche erstattet. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrmittelkosten besteht nach Aushändigung der Lehrmittel in keinem Fall.

5. Haftungsbeschränkung

Das IHK-BZ Schwerin haftet nur für die Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Allgemeine Bedingungen

6.1 Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht berührt.

6.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.3 Gerichtsstand ist Schwerin.
(Stand: 10/2008)
 
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